Kranken- und Pflegekassen / Pflegestützpunkte
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Rehabilitative Ernährungsberatung nach § 43
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Ernährungsberatung für Versicherte zu allen ernährungsabhängigen Erkrankungen und allen drei Formen der Ernährung: oral (normale Nahrung), enteral (Trinknahrung, Sondennahrung) und parenteral (intravenös)
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Beratung und Sicherung zur bedarfsgerechten enteralen bzw. parenteralen Ernährungstherapie, um Über- bzw. Unterversorgung zu verhindern
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Qualitätsmanagement während der künstlichen Ernährung hinsichtlich Kostennutzenaspekten
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Schulung der Angehörigen zur optimalen Ernährung der zu pflegenden Person
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Kontakt mit dem behandelnden Arzt
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Verlaufskontrolle und Dokumentation
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Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) bei Bedarf
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Hausbesuche bei Versicherten
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Aktionen und Gesundheitstage im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung