Kranken- und Pflegekassen / Pflegestützpunkte

  • Rehabilitative Ernährungsberatung nach § 43
  • Ernährungsberatung für Versicherte zu allen ernährungsabhängigen Erkrankungen und allen drei Formen der Ernährung: oral (normale Nahrung), enteral (Trinknahrung, Sondennahrung) und parenteral (intravenös)
  • Beratung und Sicherung zur bedarfsgerechten enteralen bzw. parenteralen Ernährungstherapie, um Über- bzw. Unterversorgung zu verhindern
  • Qualitätsmanagement während der künstlichen Ernährung hinsichtlich Kostennutzenaspekten
  • Schulung der Angehörigen zur optimalen Ernährung der zu pflegenden Person
  • Kontakt mit dem behandelnden Arzt
  • Verlaufskontrolle und Dokumentation
  • Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) bei Bedarf
  • Hausbesuche bei Versicherten
  • Aktionen und Gesundheitstage im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung